Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schüler/innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und -nehmer angepasst werden.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG ) gewährt.
Den Antrage auf Bildungskredit stellen Sie bitte über das Online-Formular auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.
1 Durchführung:
Bundesverwaltungsamt Abt. BT - Bildungskredit
Tel. Erreichbarkeit: Mo.-Do.: 10:30-12:00 Uhr und 13:30-14:30 Uhr; Fr.: 10:30-12:00 Uhr
Servicehotline: 022 899 358-4492 (Bildungskredit Vergabe)
Fax: 022 899 358-4850
bildungskredit@bva.bund.de
Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Informationen für Auzubildende und Studierende zum Thema Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern.