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6 Beratungsthemen • 5 Beratungsstellen
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Finanzierung - Bildungskredite von Schüler/innen und Studenten/innen

Bundesverwaltungsamt (Haus II) - Abteilung BT - Bildungskredit

Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung ist da­für ge­dacht, Schü­ler/in­nen und Stu­die­ren­de in fortgeschrit­te­nen Aus­bil­dungs­pha­sen durch ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit ei­ne ge­ziel­te fi­nan­zi­el­le Unterstüt­zung ein­zuräu­men. Die­ser Kre­dit ist fle­xi­bel und kann auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kreditnehme­rin­nen und -neh­mer an­ge­passt wer­den.

Im Ge­gen­satz zur Aus­bil­dungs­för­de­rung nach dem BAföG wird der Bil­dungs­kre­dit un­ab­hän­gig vom ei­ge­nen Ein­kom­men und Ver­mö­gen so­wie dem der El­tern, der Ehe­gat­tin bzw. des Ehe­gat­ten oder der Le­ben­s­part­ne­rin bzw. dem Lebenspart­ner (im Sin­ne ei­ner ein­ge­tra­ge­nen Le­ben­s­part­ner­schaft nach dem Le­ben­s­part­ner­schafts­ge­setz - LPartG ) gewährt.

Den An­tra­ge auf Bil­dungs­kre­dit stel­len Sie bit­te über das On­line-For­mu­lar auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.

Suchmerkmale:
  • Überregionale Beratungsstelle

1 Durchführung:


Köln
kostenlos

Bundesverwaltungsamt Abt. BT - Bildungskredit
Tel. Erreichbarkeit: Mo.-Do.: 10:30-12:00 Uhr und 13:30-14:30 Uhr; Fr.: 10:30-12:00 Uhr
Servicehotline: 022 899 358-4492 (Bildungskredit Vergabe)
Fax: 022 899 358-4850
bildungskredit@bva.bund.de
Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Bundesverwaltungsamt (Haus II) - Abteilung BT - Bildungskredit

Eupener Straße 125
50933 Köln
Tel: 022899 / 358-4492
Mo. - Do. von 10:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 14:30 Uhr; Fr. von 10:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Bundesverwaltungsamt

Informationen für Auzubildende und Studierende zum Thema Bildungskredit

Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.

Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern.

Mindestinformationen lückenhaft (nur 37% Vollständigkeit; OK. ab 50%) i
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