Die ZFU informiert über allgemein- und berufsbildende Fernlehrgänge und entscheidet über deren Zulassung.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
entscheidet über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge
überprüft in der Regel im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungvoraussetzungen der Fernlehrgänge
entscheidet über die Zulassung wesentlicher Änderungen von zugelassenen Fernlehrgängen
registriert nicht zulassungspflichtige Fernlehrgänge
veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem BIBB jährlich den "Ratgeber für Fernunterricht" mit allgemeinen Informationen für Interessenten und mit dem verschlagworteten Verzeichnis aller zugelassenen Fernlehrgänge
veröffentlicht jährlich ein amtliches Mitteilungsblatt mit dem Verzeichnis der nach § 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge, Verzeichnissen von Hobby- und Ergänzungslehrgängen, der Liste aller Fernlehrinstitute und weiteren aktuellen Informationen
erteilt Auskünfte und erstellt Kurzbeschreibungen zu allen Fernlehrgängen im Sinne des Gesetztes
beobachtet und fördert die Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland
berät die Länder in Fragen des Fernunterrichts
Kursinformation: 68% Vollständigkeit (OK. ab 50%) i